Rechtsprechung
BGH, 15.04.2008 - 1 StR 166/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,23899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Maßstab der Anrechnung einer in der Schweiz erlittenen Freiheitsentziehung
- Judicialis
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 28.07.2020 - 7 St 1/16
Türkische Kommunisten unter Terrorverdacht
Die Auslieferungshaft, die die Angeklagten Ye., Pe. und So. in der Schweiz bzw. in Frankreich erlitten haben, war nach § 51 Abs. 3 Satz 2 StGB jeweils im Verhältnis eins zu eins anzurechnen, weil keine Anhaltspunkte für erschwerte Haftbedingungen ersichtlich sind (vgl. für die Schweiz: BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 StR 166/08; für Frankreich: BGH, Urteil vom 30. März 1994 - 2 StR 643/93). - BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15
BCI-Betrugsfall
Da hier ersichtlich nur ein Anrechnungsmaßstab von 1:1 in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 StR 166/08, juris), bestimmt der Senat diesen in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO (BGH…, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 152/14, juris Rn. 2) selbst. - BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11
Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in …
Ein anderer Anrechnungsmaßstab als 1 : 1 kommt hier ersichtlich nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 StR 166/08). - BGH, 05.06.2012 - 4 StR 58/12
Anrechnung einer Freiheitsentziehung im Ausland auf die Freiheitsstrafe …
In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO kann der Senat im vorliegenden Fall den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmen, da nur eine Anrechnung im Verhältnis von 1 : 1 in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 StR 166/08, Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 254/10).